
Heute habe ich ein Paket – oder besser gesagt, die Reste davon aus der Packstation geholt. Also ich bin ja schon Kummer gewöhnt, um verbeulte Kartons mache ich ja gar keine Welle mehr. Selbst der verbogene Scheibenwischer, den der Bote in die Packstation gewimmst hatte, ringt mir nur noch ein müdes Lächeln ab, aber ein Karton, dessen Deckel und eine Seite komplett aufgerissen ist, das ist nun wirklich zu viel.
Schnelle ein Foto gemacht, und dann nochmal angemeldet, um die Hotline zu kontaktieren. Die kann da aber gar nichts machen, sie hat mir aber eine (kostenpflichtige 01805) Nummer gegeben, um mich beschweren zu können. Die 98 Cent für die 7 Minuten Beschwerdeaufnahme habe ich aber dennoch gespart, da ich über www.0180.info die Freecall-Ersatznummer 0800-1888444 ausfindig gemacht habe.
Die freundliche Sächsin am anderen Ende der Leitung hat dann die Beschwerde aufgenommen, war verwundert, dass ich offensichtlich schonmal eine Beschwerde hatte (damals die Sache mit dem Paket, was auf den drei Metern von der Packstation zur Filiale unauffindbar verschollen ist), und versicherte mir, dass die Kollegin an der Packstation-Hotline das hätte aufnehmen müssen.
Kundenservice sieht für mich anders aus. Den Kunden dafür bezahlen zu lassen, die Überwachung der Paketboten, was den Umgang mit ihrer Fracht angeht, zu leisten, ist aus meiner Sicht eines Marktführers absolut nicht würdig.
Die rechtliche Würdigung würde mich aber schon noch interessieren. Das Verschulden bei zerstörter Ware in der Packstation ist ja nun nicht eindeutig dem Lieferanten oder dem Abnehmer zuzuordnen. Würde ich schließlich vor Gericht sogar eine erhebliche Mitschuld bekommen, weil ich als mündiger Kunde schließlich wissen muss, dass eine Behandlung durch DHL-Boten wesentlich härter ist als durch Fluggepäck-Räumer?!