Winterreifenpflicht

Dieser Meldung kann ich nur gutes abgewinnen.

Endlich würde man quasi einen Rechtsanspruch auf vernünftige Bereifung bei einem Mietwagen haben. Bislang darf man zwar den Wunsch nach Winterreifen äußern, diese auch extra bezahlen, aber es ist nicht gesagt, dass der Wagen dann auch in der gewünschten Ausstattung verfügbar ist. Also kann man wählen zwischen Taxi, anderem Anbieter (der dann aber auch keine WR-Fahrzeuge verfügbar hat) und der Option mit einem nicht betriebssicheren Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen und sich damit moralisch und im Falle eines (nicht einmal selbst verschuldeten) Unfalles auch strafrechtlich schuldig zu machen. Wieso ist eigentlich noch kein Vermieter, also der Halter eines Mietwagens für die Übergabe eines offensichtlich nicht betriebssicheren Fahrzeuges an einen dritten – und das auch noch gewerblich – in den Bau gewandert? Dann hätte der Verbraucher vermutlich auch jetzt schon bessere Karten.

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