Jetzt bin ich etwas überfragt, wie konkret ich hier werden kann, ohne selbst rechtliche Konsequenzen befürchen zu müssen, denn gerichtsfeste Belege für die folgende Geschichte habe ich leider nicht. Ich habe ihr bloß persönlich beigewohnt:
Zum Heben einer (großen) Last sollte zur Austarierung ein Hydraulik-Zugzylinder eines namhaften deutschen Herstellers zwischen Traverse und Last verwendet werden. Als betreuender Arbeitsschutzdienstleister sollten wir die Unterlagen der beauftragten ausführenden Firma im Namen unseres gemeinsamen Auftraggebers prüfen, dem Inhaber der betroffenen Anlagen.
Die ausführende Firma konnte – oder wollte – keine Bedienungsanleitung für die Zugylinder vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese als Hebezeuge geeignet sind. Aufgrund einiger anderer Unstimmigkeiten bei der Planung des Hebevorganges haben wir dann parallel ganze 45 Minuten benötigt, die Betriebsanleitung zu bekommen. Inklusive der telefonischen Bestätigung, dass der Hersteller grundsätzlich keine Hebezeuge fertigt und somit ein Heben mit den Bauteilen nicht zulässig sei.
Der Moment für einen ruhmlosen Rückzug wäre gekommen, aber die ausführende Firma hat uns stattdessen ihren Vertreter des Hydraulik-Herstellers auf den Hals gehetzt, der nach zwei Telefonaten und Rücksprache im eigenen Hause dann schließlich verlauten ließ, dass
– keine Bestätigung für die Nutzung als Hebezeug ausgestellt werden kann, da eine Sicherheitseinrichtung dafür fehle, aber
– bereits mehrfach Hebearbeiten mit Zugzylindern dieses Typs erfolgreich durchgeführt wurden. Es „würde schon halten“.
Also ich bekomme da Angst: Da verkauft ein Vertreter wissentlich Material, was nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Und schlimmer noch, es ist keine Frage des Papiers, sondern es fehlt tatsächlich eine wesentliche Sicherheitseinrichtung! Da tröstet mich auch nicht der sicherlich gutgemeinte Rat des Vertreters recht wenig, den Bereich unter der Last frei von Personen zu halten, dann könne ja niemand zu Schaden kommen, falls das System doch versagt.
Aus meiner Sicht hat das System bereits versagt, wenn so ein Verkäufer auf Kosten des Lebens oder zumindest der Lebensqualität seiner Kunden Profit macht.
Ich habe Kontakt zu dem Hersteller aufgenommen und ihn von dem Verhalten seines Vertreters in Kenntnis gesetzt. Nicht falsch verstehen, ich möchte nicht, dass der Mann entlassen wird, aber ihm sollte klar (gemacht) werden, dass es Menschenleben sind, die er da gefährdet.