Verkehrs“sünder“?

Dieser Artikel ist doch mal ein interessanter Hinweis. Wenn ein Richter alle Temposünder freispricht, weil es für deren Überwachung keine Gesetzesgrundlage gibt, da frage ich mich doch, wofür es Gesetze gibt, deren Einhaltung nicht überwacht werden darf bzw. deren Übertretung nur unter bestimmten Vorraussetzungen geahndet werden darf. Da muss man doch dringend mal an unserem Rechtssystem arbeiten! Sonst bleibt der Ehrliche ja bis ans Ende aller Tage der Dumme.

Werden Schläger neuerdings auch nur noch wegen Körperverletzung verfolgt, wenn sie keinen nachvollziehbaren Grund für die Schläge haben? Oder ist die Verfolgung eingeschränkt, wenn er einen körperlich überlegenen Pazifist angreift, da der sich ja hätte wehren können?

Also nochmal, wenn eine Gemeinde an einer Stelle blitzt, wo regelmäßig zu schnell gefahren wird – etwa in einem Industriegebiet – dann dürfen Verstöße nur geahndet werden, wenn dort auch vermehrt Schulkinder angefahren werden!?

Würde man das Tempolimit an sich an dieser Stelle in Frage stellen, würde ich mir das gefallen lassen. Dann soll sich der in der Ausübung seiner Bürgerrechte beschnittene Autofahrer doch beschweren und eine Änderung der Beschilderung einklagen. Danach darf er dort dann so schnell fahren, wie ein Gericht entschieden hat.

Wer sich ernsthaft beschwert, dass er wegen einer Tempoüberschreitung zahlen muss, obwohl dort in seinen Augen doch gar keine gefährliche Stelle ist, sollte meiner Meinung nach mal dringend zur MPU. Und jeder, der in seinem Kommentar diesem Richter ein Lob ausspricht ebenfalls. Oder brauche ich mich von nun an auch nur noch an die Gesellschaftsregeln halten, die ich für richtig halte?

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