Ich weiß leider nicht mehr, wo ich es gelesen habe, vermutlich bei united media, aber zum Tarifabschluss 2009 wurde als besondere Leistung der Gewerkschaft der Rechtsanspruch auf eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Einflüsse auf die Gesundheit der Beschäftigten gepriesen.
Was mich an dieser Stelle wundert – oder eben auch nicht – ist die Tatsache, dass dieser Rechstanspruch im Arbeitsschutzgesetz von 1996 verankert wurde. Und das so etwa vor 12-13 Jahren. Wenn ver.di sich nun mit diesen Federn schmücken möchte, meinetwegen (was ihre Mitglieder angeht). Wenn die Presse das allerdings ungeprüft nachplappert und eben nicht darauf hinweist, dass es eben nicht der Verdienst einer Gewerkschaft ist, finde ich das mal wieder äußerst bedenklich, was die Informationslage der Nation angeht. Aber Recherche wird im (Massen-)Journalismus ja schon seit geraumer Zeit nicht mehr betrieben.